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Informationen zum Projekt Sachsenspiegel_online

Oberbegriff: Rechtshandlung

Schlagwort: Der Fronbote ldt eine Partei nach deren Beratung wieder vor

 # FolioBeschreibung Anzahl 
124vVorsprecher, Parteirede und kämpflicher Gruß. Frist für den Zeugenbeweis. Dreifache Parteienberatung.
 

 
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